Viertel vor Zwölf für die Zukunft des Arboretums
Liebe Freunde/-innen Arboretum, liebe Mitglieder,
die Presseveröffentlichungen in der FAZ, Höchster Kreisblatt und Frankfurter Rundschau nach unserer Pressekonferenz machen deutlich, dass wir an einem Scheideweg für das Arboretum stehen. Diese letzte große zusammenhängende naturnahe Fläche im Ballungsraum Rhein-Main wurde vor 30 Jahren geschaffen, um die Auswirkungen der Waldverluste und die Zerstörung wertvoller Lebensräume durch den Bau der Startbahn 18-West am Frankfurter Flughafen zu mildern. In einer „Notsituation“ und mit einem gerichtlichen Vergleich zwischen dem Land und der Stadt Schwalbach wurde für eine Fläche von 4 ha eine vorübergehende Nutzung durch ein Erstaufnahmelager mit der Auflage geduldet, diese Fläche nach Beendigung der Nutzung dem Waldverband wieder zurückzuführen. Die Kennzeichnung im Regionalen Flächennutzungsplan 2010: Vorranggebiet Regionaler Grünzug und Vorbehaltsgebiet für Besondere Klimafunktionen schließen jegliche Bautätigkeit aus. Deshalb fordern sämtliche Naturschutzverbände des Main-Taunus-Kreises und die Landesverbände von BUND und SDW den ursprünglich vereinbarten Rückbau.
Am 22.2.2013 entschied der Haupt- und Planungsausschuss der Regional-Versammlung Süd-Hessen (RVS) über die Änderung des regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) für die Privatschule Obermayr. In der Beschlussvorlage steht, dass wegen der Größe (3.2 ha < 5 ha) und aufgrund fehlender raumordnerischer Ziele (z.B. Erhaltung von Waldgebiet) von einem Abweichungsverfahren in der RVS abzusehen ist, was heißt – die RVS bleibt bei dem Planänderungsverfahren künftig außen vor. Wie beim privaten Sportpark Phönix bleibt dann die Änderung des Flächennutzungsplanes ausschließlich in der Hand der Verbandskammer.
Keine scheibchenweise Ausdünnung!
Das Arboretum wird, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfindet, scheibchenweise ausgedünnt. Sämtliche derzeitigen zu den Vorhaben erstellten Umweltberichte sind unvollständig. Es fehlt u. a. nachweislich die seltene Vogelart des Neuntöters. Beim Sportpark Phönix wird in keiner Weise auf die Auswirkungen des dort geplanten Flutlichtes eingegangen. Dieses zieht Insekten aus dem Arboretum an und entzieht somit die Nahrungsquelle der dortigen Vogelwelt. Von den Auswirkungen in den Ruheraum des Menschen ganz zu schweigen.
Beide Privatinvestitionen – Obermayr und Sportpark Phönix – haben einen großen Einfluss auf die künftige Entwicklung des Arboretums und sind aufgrund der Größe von zusammen mehr als 10 ha von der Regionalversammlung aufzugreifen. Zudem werden Ziele des Flächennutzungsplanes wie Erhalt von Waldgebiet und des Regionalen Grünzuges verletzt. Auch fehlt es an der Möglichkeit entsprechende Ausgleichsflächen am oder um das Arboretum zu schaffen, wie dies der Naturschutz-beirat des Main-Taunus-Kreises einfordert. Dies erfordert zwingend eine parlamentarische Entscheidung durch die Regionalversammlung, zumal diese Flächen in private Hände übergehen sollen und künftig dem Einfluss der Öffentlichkeit entzogen werden. Bei einer Ablehnung erlischt das Kaufrecht von Obermayr. Setzt sich die Änderung des Flächennutzungsplans durch, dann kann der Privatinvestor Obermayr bei der Stadt Schwalbach die Vertragserfüllung einfordern.
Ein Keil im ausgewiesenen Waldgebiet
Die Obermayer-Schule reicht wie ein langer Keil in die Fläche des Arboretums hinein. Wie oft bei solchen Projekten, bleibt es mittel- bis langfristig nicht aus, dass die Schule sich vergrößern will und damit erneut Arboretumsfläche haben möchte. Wir sind daher der Meinung, dass jetzt bei der dauerhaften Ansiedlung der Schule ein Standort gefunden werden muss, der langfristig die Interessen der Natur und der Schule in Einklang bringt. Dies ist an dem jetzt gewählten Standort nicht möglich
Naturschutzverbände schlagen Alarm
Sämtliche Naturschutzverbände des Main-Taunus-Kreises (HGON, BUND, Nabu und SDW) wie auch die Landesverbände von BUND und SDW appellieren an die rotgrüne Mehrheit in der Regionalversammlung, ihre Koalitionsvereinbarung vom 5.1.2012 einzuhalten. Diese Vereinbarung schreibt den derzeitigen Regionalen Flächennutzungsplan als Obergrenze für die weitere Siedlungsentwicklung fest.
Wir bleiben wachsam und haben uns zur Ausschusssitzung am kommenden Freitag angemeldet; auch die Presse war darüber informiert.
Der Ausschuss tagte öffentlich am Freitag, 22. Februar um 10:00 Uhr im Regionalverband, Poststraße 16, 60329 Frankfurt, im Untergeschoss Raum 8 A.
Viele Grüße
Werner Klein und Andreas Bruckert"
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